Um dem Terrorismus kein weiteres Terrain zu überlassen, ist der Staat von vornherein gezwungen, feste, von keiner Seite überschreitbare Grenzlinien des rechtsstaatlich Möglichen zu ziehen.
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Um dem Terrorismus kein weiteres Terrain zu überlassen, ist der Staat von vornherein gezwungen, feste, von keiner Seite überschreitbare Grenzlinien des rechtsstaatlich Möglichen zu ziehen.
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